... Beratervertrag

Grundsätzlich kann in Einklang mit dem BGB ein Vertrag über Beratertätigkeiten mündlich geschlossen werden. Aus Klarheits- und Beweisgründen ist es jedoch opportun, diesen schriftlich zu formulieren und jeweils von autorisierter Seite unterzeichnen zu lassen.

Auf behördlicher Seite dienen hierzu z. B. die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen, kurz EVB-IT Dienstleistung, als Ersatz der früheren BVB (besonderen Vertragsbedingen). Dieses Rahmenwerk kann aber auch in Gänze oder in Teilen in der Privatwirtschaft zur Anwendung kommen.





Muster eines Beratervertrages